Hallo,
seit Tagen versuche ich Infos zu bekommen,
ob man die Gurte mit Schnellverschluss ohne Bedenken bzw. Verstoß gegen die StVO bzw. StvZo einsetzen zu dürfen.
Ich meine, dass ich vor ca. 10 Jahren gehört bzw. auch gelesen zu haben, dass diese Gurte nicht zur Ladungssicherung verwendet werden dürfen.
Entweder hat sich hier etwas geändert oder ich bin schon
lange im Irrglauben. Ich verwende seit Jahren nur die Ratschenspanngurte mit Prüfzeichen. Leider sind diese nicht mehr brauchbar und beschädigt. Und es muss Ersatz her. Und es gäb nächste Woche a tolles Angebot bei Lidl.
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