Ich bin ein freier Händler mit ca. 60 Autos mit einer Werkstatt. Die Werkstatt benutze ich nur für eigene Autos, einen KFZ Mechatroniker habe ich auf Teilzeit eingestellt.
Nun hat mir jemand gesagt, dass ich nebenher auch Dienstleistungen in der Werkstatt anbieten darf ohne Meister, wenn es max. 10% vom Einkommen ausmacht.
Stimmt diese Aussage, wenn ja welche Dienstleistungen sind gestattet?
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